NOMINAL- UND EFFEKTIVZINSEN
Unter dem Nominalzinssatz versteht man gewissermaßen den Preis für den Nennbetrag des Darlehens bzw. die Darlehenssumme. Zusammen mit dem Anfangstilgungssatz bestimmt der Nominalzinssatz die monatliche Ratenhöhe.
Beim Effektivzins wird eine Reihe von Faktoren, wie z. B. die Verrechnung von Zins- und Tilgungsleistungen, der Zeitpunkt der Zahlungen, der Nominalzinssatz, die Bearbeitungsgebühr, ein evtl. Disagio, eine evt. Vermittlungsgebühr sowie die Zinsbindungsfrist berücksichtigt.
Deshalb gibt der Effektivzins die tatsächliche finanzielle Belastung pro Jahr an, wobei allerdings aufgrund der Definition der Preisangabenverordnung Schätzgebühren und Kontoführungskosten und weitere Gebühren oder Zinsen wie z. B. Bereitstellungszinsen nicht enthalten sein müssen, so dass der Effektivzins nur einen ungefähren Wert darstellt.

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