WIE WIRD DIE RÜRUP-RENTE STEUERLICH BEHANDELT?
Die Rürup-Rente wird nachgelagert besteuert. Im Klartext bedeutet dies, dass man die Rente, die man aus einem Rürup-Vertrag erhält, quasi als Einkommen voll versteuern muss.
Für Rentner gibt es jedoch relativ hohe Steuer-Freibeträge, so dass es in der Praxis eher selten vorkommen wird, dass jemand Steuern auf seine Rürup-Rente zahlen muss.
Rente zum Nulltarif
Durch das 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz wurden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich absetzbar, somit muss man weniger Steuern bezahlen als vorher.
Unser Tipp: Legen Sie diese Steuerersparnis für Ihre private Altersvorsorge an, die Beiträge werden dann quasi vom Finanzamt bezahlt.

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Thema Rürup Rente (Basis-Rente)
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Die Rürup Rente ist nicht nur für Selbständige und Freiberufler eine sinnvolle Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen.
Thema Rürup Rente
DIE FÖRDERUNG DER
RÜRUP RENTE
RÜRUP RENTE
Die Rürup Rente wird vor allem durch den hohen Steuervorteil gefördert. Es können bis zu 20.000,00 Euro (40.000,00 Euro für Ehepaare) für Beiträge zur Rürup-Rentenversicherung steuerlich geltend gemacht werden.
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