DIE FÖRDERUNG DER
RÜRUP RENTE

Die Rürup-Rente wird vor allem durch den hohen Steuervorteil gefördert. Es sind bis zu 40.000,00 Euro Altersvorsorge-Aufwendungen anrechenbar.

Es können Altersvorsorge-Aufwendungen von 20.000,00 Euro (40.000,00 Euro für Ehepaare) für Beiträge zur Rürup-Rentenversicherung steuerlich geltend gemacht werden.

In 2007 können 64% dieser Altersvorsorge-Aufwendungen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, das sind 12.800,00 Euro (25.600,00 Euro für Ehepartner) Der abzugsfähige Betrag steigt jährlich um 2%, bis er im Jahr 2025 100% erreicht hat.

Arbeitnehmern werden auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und auch der Arbeitgeberanteil angerechnet.

Bei einem Bruttoverdienst von 40.000 Euro und einem Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,5% würden der abzugsfähige Betrag von 20.000 Euro um 7800 Euro geschmälert, es blieben aber auch dabei noch 12.200 Euro über, die steuerlich für die Rürup-Rente anrechenbar wären.

Selbständige können bei einem entsprechendem Einkommen i.d.R. die kompletten 20.000,00 Euro /40.000,00 Euro steuerlich geltend machen.

Freiberufler nutzen normalerweise die Differenz zwischen dem Beitrag zum Versorgungswerk und 20.000,00Euro/40.000,00 Euro als Beitrag in eine Rürup-Renten-Versicherung.

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Rüruprente und Steuern
WIE WIRD DIE RÜRUP-RENTE STEUERLICH BEHANDELT?
Die Rürup-Rente wird nachgelagert besteuert. Im Klartext bedeutet dies, dass man die Rente, die man aus einem Rürup-Vertrag erhält, quasi als Einkommen voll versteuern muss.
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