DIE GUTE NACHRICHT:
FAST JEDER KANN RIESTERN!
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Gefördert werden alle Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen.
Dazu gehören:
• Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
• Bezieher von Lohnersatzleistungen einschließlich der Berechtigten zur Arbeitslosenhilfe, deren Leistung aufgrund der Anrechnung von Einkommen und Vermögen ruht
• nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung (sog. Kindererziehungszeiten)
• geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
• pflichtversicherte Selbstständige (z. B. Handwerker) in der gesetzlichen Rentenversicherung
• Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte.
• Beamtinnen und Beamte
• Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit einer beamtenähnlichen Zusatzversorgung
• Nicht gefördert werden demnach:
• Selbstständige, die eine eigene private Altersvorsorge aufbauen
• Geringfügig Beschäftigte, die keine Sozialabgaben leisten.

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Altersvorsorge mit Riester
RENTENBEGINN UND AUSZAHLUNG
Die Riester Rente ist flexibler als viele denken. Normalerweise erfolgt die Auszahlung als lebenslange Rente. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich bis zu 30% des vorhandenen Kapitals auf einmal auszahlen zu lassen.
Riester-Rente und Steuern
MUß ICH AUF DIE RIESTER-RENTE STEUERN ZAHLEN?
Die Riester-Rente wird seit 01.01.2005 nachgelagert besteuert. Das bedeutet, wer Rente erhält muss diese als Einkommen versteuern.
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