DIE ENTSCHEIDUNG FÄLLT SCHWER.
Eine Lebensversicherung kann beispielsweise zur Absicherung der Ausbildung, eines Partners oder aber eines Kredites eingesetzt werden.

Die private Rentenversicherung dient ausschließlich der Schaffung einer zweiten Rente neben der üblichen gesetzlichen Rente. Das Risiko des Todesfalls ist bei der Privatrente üblicherweise nicht abgesichert.

Während bei der Lebensversicherung eine Summe aus garantierter Versicherungssumme und Überschüssen gezahlt wird, hat ein Versicherungsnehmer bei der privaten Rentenversicherung die Wahl zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer einmaligen Kapitalabfindung.

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Ab Vertragsbeginn wird bei jeder Art von unfall- oder krankheitsbedingten Todesfällen die im Vertrag festgesetzte Versicherungssumme ausgezahlt...
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