PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
Als pflegebedürftig gelten Versicherte, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung dauerhaft, das heißt voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem Maße Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens brauchen.
Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten Versicherte, die
- pflegebedürftig sind,
- eine bestimmte Vorversicherungszeit nachweisen können
und
- einen Antrag auf Leistungen gestellt haben.
In Deutschland sind schätzungsweise rund 2 Millionen Menschen auf Pflegedienste angewiesen, weil sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung die regelmäßigen Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig meistern können. Für sie ist die Pflegeversicherung da. Allerdings deckt die gesetzliche Pflegeversicherung die tatsächlichen Kosten oftmals nur zum Teil ab.

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