WIE GUT SIND SIE ABGESICHERT?
Bei häuslicher Pflege sind die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt.
Die Sachleistungen zur Pflege sind in folgenden Stufen gestaffelt:
- in Pflegestufe I: bis zu 384 Euro monatlich
- in Pflegestufe II: bis zu 921 Euro monatlich
- in Pflegestufe III: bis zu 1.432 Euro monatlich
- in besonderen Härtefällen: bis zu 1.918 Euro monatlich
Alternativ dazu kann auch Pflegegeld in Anspruch genomen werden und zwar in folgender Höhe:
- in Pflegestufe I: 205 Euro monatlich
- in Pflegestufe II: 410 Euro monatlich
- in Pflegestufe III: 665 Euro monatlich
Dabei können Sachleistungen und Pflegegeld auch kombiniert in Anspruch genommen werden.
Bei stationärer Pflege werden folgende monatlichen Pauschalbeträge gezahlt:
in Pflegestufe I: bis zu 1.023 Euro
in Pflegestufe II: bis zu 1.279 Euro
in Pflegestufe III: bis zu 1.432 Euro
in Härtefällen: bis zu 1.688 Euro
Allgemein lässt sich sagen, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung die tatsächlichen Kosten oftmals nicht decken. Deshalb raten Experten zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.

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